BETON WÄCHST IM KOPF. S’LÄNDLE WÄCHST IM HERZEN. Volksantrag „LÄNDLE LEBEN LASSEN. Flächenfraß stoppen“

31 Mai von Gunter Neubauer

BETON WÄCHST IM KOPF. S’LÄNDLE WÄCHST IM HERZEN. Volksantrag „LÄNDLE LEBEN LASSEN. Flächenfraß stoppen“

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Doch bislang klappt das nicht ansatzweise.

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag (pro Jahr ca. 1.600 Fußballfelder), und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen.

Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie  80 Generationen zuvor.

Die Initiative zum Volksantrag Ländle leben lassen möchte deshalb erreichen, dass verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen gesetzlich verankert werden, und sammelt mindestens 40.000 Unterschriften für einen Volksantrag an den Landtag.

Die Forderungen auf einen Blick:

  • Gesetzliche Verankerung von verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch, die die Reduzierung auf zunächst 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 die Netto-Null garantieren
  • Einführung von höheren Mindestbaudichten in Regionalplänen
  • Besserer Schutz fruchtbarer Böden vor Überbauung
  • Schaffung sogenannter überörtlicher Gewerbeflächenpools als Grundlage der Zuweisung neuer Gewerbeflächen
  • Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus auf bereits versiegelten Flächen und Gebäuden
  • Genehmigung aller Flächennutzungspläne nur noch durch die Regierungspräsidien
  • Unterstützung der Kommunen bei der Innenentwicklung durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen und ein Netz von Agenturen für Innenentwicklung

Weitere Informationen: laendle-leben-lassen.de

Download Formblatt für die Beteiligung an einem Volksantrag nach Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung Baden-Württemberg und Anleitung zum Unterschriftenblatt

Wir bitten um Beteiligung!

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